Facharzt FMH für HNO-Krankheiten, Hals- und Gesichtschirurgie
Baslerstrasse 72, 4600 Olten
T: 062 5593931, E-Mail:
Ab 1. Januar 2020 sind Ärzte und Spitäler gesetzlich verpflichtet die Krankenunterlagen von Tumor- und Krebserkrankten an ein staatliches Krebsregister zu senden. Es handelt sich dabei um eine höchst fragwürdige Aushebelung des Patientengeheimnisses und eine massive Missachtung des Datenschutzes. Der mögliche Nutzen einer solch umfassenden Datensammlung steht in keinem Verhältnis zu den potentiellen Nachteilen und Risiken, welche die Preisgabe von sensiblen Gesundheitsdaten nach sich ziehen kann. Die in den letzten Jahren erfolgten Fortschritte bei der Krebsbehandlung sind in kaum auf die Daten eines Krebsregisters zurückzuführen. Sie sind gezielten Studien zu verdanken, die von spezialisierten Zentren für Krebsbehandlung durchgeführt werden. Auch wenn die Register angehalten sind bei der Sammlung, Speicherung und Verarbeitung der Daten gewisse Regeln einzuhalten, ist es nicht möglich diese Daten vor einem unbefugten Zugriff vollständig zu schützen. Trotz umfassenden Sicherheitsmassnahmen kann in den letzten Jahren eine Zunahme von Datenleaks bei Firmen und Institutionen beobachtet werden. Solche Leaks sind auch bei fast allen Bundesämtern, inkl. den beim Krebsregister involvierten Bundesämtern für Gesundheit und Statistik aufgetreten. Es besteht zudem keine Garantie, dass die Daten nicht durch eine spätere Gesetzesänderung einem weiteren Kreis zugänglich gemacht werden oder auch für eine staatliche Einflussnahme auf die Krebsbehandlung missbraucht werden. Wir empfehlen die Zustimmung zur Datenlieferung an das Krebsregister zu verweigern. Ein entsprechendes Schreiben stellen wir gerne zur Verfügung.