Praxis Dr. med. Markus Mauderli

Facharzt FMH für HNO-Krankheiten, Hals- und Gesichtschirurgie
Baslerstrasse 72, 4600 Olten
T: 062 5593931, E-Mail:

Zurück

Informationen zu Krankenversicherungen


Von den Krankenversicherungen wird neben der obligatorischen Grundversicherung eine Vielzahl von Versicherungsmodellen angeboten, mit unterschiedlichen Prämien, aber auch unterschiedlichen Leistungen.

Die sogenannte Grundversicherung ist obligatorisch, d.h. jeder Einwohner muss eine Krankengrundversicherung abschliessen. Der Krankenversicherer kann einen Versicherungsantrag nicht ablehnen und darf keine Vorbehalte anbringen.

Die Grundversicherung übernimmt Leistungen für stationäre Behandlungen primär  an einem öffentlichen Spital des Wohnortkantons in der allgemeinen Abteilung. Für die Spitalbehandlung besteht grundsätzlich keine freie Arztwahl.

Eine Spitalbehandlung kann ausnahmsweise in einem anderen Kanton erfolgen, wenn diese im Wohnkanton nicht möglich ist, bzw. nicht angeboten wird. Die meisten Kantone haben für diese Fälle mit bestimmten ausserkantonalen Spitälern einen Vertrag abgeschlossen. Eine ausserkantonale Behandlung kann nur erfolgen, wenn eine Zustimmung durch den Kantonsarzt vorliegt.

Ab 2012 werden die stationären Spitalbehandlungen in der ganzen Schweiz nach dem Tarifsystem der sogenannten DRG (Diagnosis Related Groups) vergütet. Eine Spitalbehandlung kann dann in jedem Spital erfolgen, welches auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist. Da Spitäler oder Spitalgruppen einen unterschiedlichen sogenannten Basispreis aufweisen und der von der öffentlichen Hand getragene prozentuale Anteil der Behandlungskosten von Kanton zu Kanton varieren kann, wird eine Behandlung nicht an allen Spitälern gleich teuer sein. Sind die Kosten für eine Operation an einem ausserkantonalen Spital höher als im Wohnkanton geht die Differenz zu Lasten des Patienten. Es empfiehlt sich deshalb nach wie vor eine Zusatzversicherung für ausserkantonale Behandlungen abzuschliessen.

Die Leistungen für ambulante Behandlungen, die von der Grundversicherung übernommen werden müssen, sind im KVG beschrieben.  Es gibt verschiedene alternative Versicherungsvarianten, wie Hausarzt-, HMO-Modelle (Health Maintenance Organization), obligatorische Telefonberatung vor Arztbesuch, usw. Diese Modelle bieten zwar eine etwas günstigere Prämie, bringen jedoch eine eingeschränkte Arzt- und Spitalwahl mit sich. Regelmässig notwendige Kontrollen beim Facharzt, z.B. bei speziellen Erkrankungen, nach Operationen sind z.T. nicht mehr ohne weiteres möglich.

Als Ergänzung zur Grundversicherung werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten. Diese unterstehen im Gegensatz zur Grundversicherung nicht dem KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung)  sondern dem VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag). Die Versicherungsgesellschaft ist in Bezug auf die Vertragsbedingungen weitgehend frei. Besteht nach Einschätzung der Kasse bei Versicherungsabschluss ein erhöhtes Erkrankungsrisiko, kann sie Vorbehalte für gewisse Erkrankungen und Versicherungsleistungen erheben oder eine Zusatzversicherung vollständig verweigern.

Die meisten Gesellschaften bieten verschiedene Zusatzversicherungen für ambulante und stationäre Leistungen an. Die häufigsten Versicherungsmodelle sind:


  • Zusatzversicherung für Behandlungen in der allgemeinen Abteilung in Spitälern der ganzen Schweiz. Mit dieser Zusatzversicherung können stationäre Behandlungen auf der allgemeinen Abteilung auch in Spitälern ausserhalb des Wohnortkantons und in den meisten Privatspitälern erfolgen. Die freie Arztwahl ist in der Regel nicht gewährleistet.
     
  • Zusatzversicherung für Behandlungen in der halbprivaten Abteilung. Diese Versicherung erlaubt eine Behandlung im Zweibettzimmer in öffentlichen und privaten Spitälern. Im Privatspital ist auch die freie Arztwahl gewährleistet.
     
  • Zusatzversicherung für Behandlungen in der privaten Abteilung. Der Versicherte hat hier Anspruch auf ein Einbettzimmer und freie Arztwahl.

Zusätzlich gibt es viele Versicherungsmodelle, wie Zusatzversicherungen mit  eingeschränkter Spitalwahl, Hotellerieversicherungen mit Aufenthalt im 1- oder 2-Bett-Zimmer ohne freie Arztwahl, usw.

Im Einzelfall empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen vor Abschluss genau zu prüfen. Abhängig von der Kasse und dem Vertrag bestehen grosse Unterschiede in Bezug auf die Prämien aber auch die Versicherungsleistung. Eine tiefere Prämie bedeutet oft auch eine schlechtere Leistung.





Was gilt es  bei einem Versicherungswechsel  zu beachten


Bei einem Versicherungswechsel empfiehlt es sich, nicht nur die Höhe der Prämie, sondern auch die Versicherungsleistungen zu berücksichtigen. Vorallem bei einem Wechsel der Zusatzversicherung gilt es unbedingt die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen. Die Versicherer bringen fast immer Vorbehalte für Leistungen an, die in Zusammenhang mit aktuellen oder in den letzten Jahren erlittenen Krankheiten stehen, auch wenn diese sich medizinisch nicht begründen lassen. Wenn beim Versicherungsantrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, kann die Krankenversicherung auch nachträglich einen Vorbehalt anbringen oder die Leistung verweigern.

Es empfiehlt sich auch unter dem Tarifsystem der DRG eine Zusatzversicherung vorläufig beizubehalten, da eine Behandlung nach wie vor von Kanton zu Kanton und von Spital zu Spital unterschiedlich viel kostet und eine Differenz zu Lasten des Patienten geht.


Aus diesen Gründen sollte die Kündigung einer Zusatzversicherung gut evaluiert werden, da ein späterer Neuabschluss oft nur mit Einschränkungen und höheren Prämien möglich ist.