Praxis Dr. med. Markus Mauderli

Facharzt FMH für HNO-Krankheiten, Hals- und Gesichtschirurgie
Baslerstrasse 72, 4600 Olten
T: 062 5593931, E-Mail:

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Operationen am Mittelohr und Felsenbein


Eine Mittelohroperation wird entweder zur Verbesserung des Gehörs oder zur Behandlung einer chronischen Ohrentzündung durchgeführt. Eine Schallleitungs- (auch Mittelohrschwerhörigkeit genannt) kann als Folge einer Otosklerose (Gehörknöchelchenversteifung), einer entzündungsbedingten Veränderung der Gehörknöchelchen oder einer Verletzung des Mittelohres durch einen Unfall entstehen. In diesen Fällen lässt sich das Gehör durch Bearbeiten der eigenen Gehörknöchelchen oder das Einsetzen einer Gehörknöchelchenprothese verbessern. Diese Eingriffe erfolgen in der Regel durch den Gehörgang mit einem kleinen Hautschnitt vor dem Ohr in Lokalanästhesie. Dient der Eingriff zur Behandlung einer chronischen Entzündung, erfolgt die Operation meist in Narkose. Der Hautschnitt wird hinter der Ohrmuschel angelegt. Je nach Art und Ausdehnung der Entzündung muss der Knochen hinter dem Gehörgang eröffnet und teilweise entfernt werden. Bei ausgedehnten Entzündungen kann zur Gehörverbesserung eventuell eine zweite Operation nach 1 - 2 Jahren notwendig sein.
Am Ende der Operation wird ein Verband in den Gehörgang und um das Ohr angelegt. Dieser wird bei der ersten ambulanten Kontrolle, 6 - 8 Tage nach der Operation entfernt. Gleichzeitig erfolgt die Fadenentfernung. In der Regel muss nachher für 1 - 3 Wochen ein spezieller Verband in den Gehörgang eingelegt werden.


Dauer des Spitalaufenthaltes

Spitalentlassung am 2. bis 3. Tag nach der Operation.


Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit während 2 - 3 Wochen nach Spitalaustritt.


Risiken

Am Tag nach der Operation kann Fieber auftreten. Durch den Verband und durch Wundsekret im Mittelohr ist das Hörvermögen in den ersten Wochen nach der Operation beeinträchtigt. Meistens tritt eine Gefühlsstörung im Bereich der Ohrmuschel auf, die sich in der Regel nach einigen Monaten zurückbildet. Gewisse Patienten verspüren Geschmacksstörungen an der Zunge, die während einiger Monate und in seltenen Fällen dauernd anhalten können. Durch Reizung des Gleichgewichtsorganes kann bei bestimmten Eingriffen vorübergehend Schwindel auftreten. In sehr seltenen Fällen kann die Operation einen vollständigen Gerhörverlust oder eine Lähmung des Gesichtsnerven zur Folge haben. Wird die Operation wegen einer schweren chronischen Ohrentzündung durchgeführt, wird unter Umständen die äussere Form der Ohrmuschel und des Gehörganges verändert. In diesem Fall muss das Ohr später regelmässig von einem Ohrenarzt gereinigt werden. Eine normales Gehör lässt sich bei schweren Entzündungen meist nicht erreichen. Es ist sogar möglich, dass das Hörvermögen durch die Operation abnimmt und später in einem zweiten Eingriff verbessert werden muss. Ein Ohrgeräusch (Tinnitus) lässt sich durch eine Operation nicht beeinflussen und sollte nie der Grund für die Operation sein.


Verhalten nach der Operation

Nach der Operation im Spital und auch nach der Spitalentlassung ist es besser die Schmerzmittel in regelmässigen Zeitabständen und nicht nur bei stärkeren Schmerzen einzunehmen. Die Medikamente wirken bei regelmässiger Einnahme besser. Die Gesamtmenge der Medikamente lässt sich dadurch reduzieren. Zur Vorbeugung einer Infektion, sollte während 7 - 10 Tagen nach der Operation ein Antibiotikum eingenommen werden.

  • Nase am Anfang nicht und später nur einseitig mit offenem Mund schneuzen.
  • Niesen und Husten nach Möglichkeit vermeiden.
  • Bei Erkältungen unbedingt den Arzt konsultieren.
  • Bei Schwindelbeschwerden schnelle Kopf- und Körper-bewegungen vermeiden.
  • Während 8 Wochen nach der Operation keine grossen Höhenunterschiede (Bergbahnen, Flugreisen).
  • Keine heissen Böder und Duschen, kein Haare waschen.
  • Keine starken körperlichen Anstrengungen (kein Heben von schweren Lasten).
  • Kein Sport.
  • Keine starke Besonnung (Strandbad).
  • Rauchen verzögert die Heilung.
  • Bis zur vollständigen Abheilung darf kein Wasser in den Gehörgang gelangen.