Facharzt FMH für HNO-Krankheiten, Hals- und Gesichtschirurgie
Baslerstrasse 72, 4600 Olten
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Als E-Health im eigentlichen Sinn kann die Anwendung elektronischer Geräte zur medizinischen Versorgung und anderer Aufgaben im Gesundheitswesen bezeichnet werden. Neben dem Einsatz von medizinischen elektronischen Geräten, fällt darunter auch das Führen einer elektronischen Krankengeschichte und der elektronische Austausch von Patientdaten zwischen Ärzten, Spitälern, Versicherungen und ev. staatlichen Stellen. E-Health ist heute weit verbreitet. In der aktuellen politischen Diskussion wird eHealth mit dem elektronischen Austausch von Patientendaten, bzw. einem zentralen Patientendossier gleichgesetzt. Häufig wird dabei postuliert, dass eine solche Vernetzung zu besserer Behandlungsqualität, zu weniger Doppeluntersuchungen und zu einem kleineren administrativen Aufwand führe. Allerdings lassen sich kaum Angaben über die Häufigkeit von nicht medizinisch begründeten Doppeluntersuchungen finden. In langjähriger Praxiserfahrung sind solche untersuchungen äusserst selten. Es ist auch kaum ersichtlich, weshalb der administrative Aufwand sich verkleinern sollte, da ja kaum ein Unterschied besteht, ob die Daten in einem dezentralen System (der eigenen Krankengeschichte des Arztes) oder einem zentralen System (dem elektronischen Patientendossier) eingegeben werden. Auch wenn der behandelnde Arzt Zugriff auf die Informationen im zentralen Dossier hat, entbindet ihn dies nicht davon, bei gewissenhafter Berufsausübung die Anamnese erneut persönlich zu erheben und die notwendigen Untersuchungen durchzuführen. Sich ausschliesslich auf die vorhandenen Angaben zu stützen, ist gefährlich und kann zu falschen Diagnosen führen. Angaben und Diagnosen in Arzt- und Spitalberichten entsprechen nicht immer der Realität. Sie sind z.T. veraltet oder wurden unbesehen aus früheren nicht überprüften Akten übernommen. Es besteht dabei die Gefahr, dass der Patient "etikettiert" wird und eine vorurteilslose Neubeurteilung komprommitiert wird. Das Kommunikationsverhalten und die individuelle Fragetechnik können zu einer unterschiedlichen Interpretation der Angaben des Patienten und somit auch zu einer unterschiedlichen Beurteilung des Krankheitsverlaufes, bzw. der Diagnose führen. Die oft zitierte Qualitätsverbesserung der Behandlung durch ein zentrales Patientendossier lässt sich somit kaum objektiv begründen. Als sicher kann gelten, dass die Einführung des elektronischen Patientendossiers hohe Kosten verursachen wird, hat doch schon die Versichertenkarte der Krankenkassen einen mehrstelligen Millionenbetrag gekostet. Eine Vielzahl von Akteuren, wie Versicherungen, staatliche Instanzen, Arbeitgeber, Werbewirtschaft usw. dürften wohl ein hohes Interesse an einem Zugriff auf die gesammelten Gesundheitsdaten haben. Auch wenn die Daten durch ausgeklügelte Sicherungsmechanismen geschützt werden, ist eine spätere Ausweitung der Zugriffsberechtigung, sei es durch politisch motivierte Gesetzesänderungen aber auch durch illegalen Zugriff auf die Datenbanken nicht unwahrscheinlich. Analoge Beispiele lassen sich leicht finden, wie Diebstahl von Bankdaten, Aufweichung des Bankgeheimnisses, Abhören und Sammeln von Telekommunkationsdaten, usw. Bereits heute lassen sich zunehmend Stimmen vernehmen, die eine Aufweichung des Patientengeheimnisses (oft fälschlicherweise als Arztgeheimnis bezeichnet) fordern. Weitere Informationen s. Artikel der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung.